Allgemeine Vermietbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Zusammensetzung des Mietpreises
2. Zustand des Oldtimers, Warnsignale, Kraftstoff
3. Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe, Haftung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Zusatzfahrer
4. Probefahrt bei Fahrzeugübernahme
5. Zulässige Nutzung
6. Unfälle, Schäden, Diebstahl, Anzeigepflicht
7. Haftung des Vermieters
8. Haftung des Mieters
9. Rückgabe des Oldtimers
10. Kündigung
11. Gerichtsstand, Schriftform
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1: Zusammensetzung des Mietpreises
1.1 Der Mietpreis besteht aus einer Kombination von Basispreis und etwaigen Sonderleistungen. Dazu zählen Baby- und Kindersitz, Betanken, Zusatzfahrer, Navigationsgerät, Zustellungs- und Abholungskosten.
2: Zustand des Oldtimers, Warnsignale, Kraftstoff
2.1 Der Mieter ist zu einer schonenden und verantwortungsvollen Handhabung des Oldtimers verpflichtet, was ebenso das ordnungsgemäße Verschließen des Fahrzeugs beinhaltet. Der Mieter ist außerdem dazu verpflichtet, das Unternehmen über aufblinkende Warnleuchten in Kenntnis zu setzen.
2.2 Der Oldtimer wird dem Mieter mit vollem Treibstoffbehälter übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter dazu, den Oldtimer mit einem vollständig gefüllten Treibstofftank zurückzugeben. Übergibt der Mieter den Oldtimer ohne diesen vollständig zu betanken, wird dem Mieter sowohl die Betankung als auch der Treibstoff in Rechnung gestellt.
3.3 Alle Oldtimer sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
3: Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe, Haftung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Zusatzfahrer
3.1 Die Voraussetzung für eine Fahrzeugübergabe ist die Vorlage einer zur Führung des Oldtimers erforderliche gültige Fahrerlaubnis und ein Personalausweis oder Reisepass des Mieters. Die Zahlung der Fahrzeugmiete, der Sonderleistungen, aller sonstigen vereinbarten Gebühren und der Sicherheitsleistung (Kaution) erfolgt vor Ort in bar. Kann der Mieter die Dokumente, Rechnungen, Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen bei Übergabe des Oldtimers nicht vorweisen, behalten wir uns vor, aus dem Mietvertrag zurückzutreten. Etwaige Schadens -und Ersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.2 Der Oldtimer darf ausschließlich vom Mieter und dem im Mietvertrag angegebenen Zusatzfahrer bedient werden.
3.3 Der Mieter des Oldtimers haftet für das Handeln sämtlicher Fahrer.
4: Probefahrt bei Fahrzeugübernahme
4.1 Um die Eignung des Mieters und der Zusatzfahrer zu überprüfen, müssen diese vor der Fahrzeugübergabe eine Probefahrt absolvieren.
4.2 Als Vermieter behalten wir es uns vor, mit sofortiger Wirkung von allen vertraglichen Vereinbarungen zurückzutreten, sofern eine erforderliche Eignung des Mieters und der Zusatzfahrer bei der Probefahrt nicht festgestellt werden kann.
4.3 Die Fahrtauglichkeit wird durch den Vermieter oder einen Vertreter bei der Probefahrt geprüft. Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist verbindlich.
4.4 Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, werden ihm sämtliche geleisteten Entgelte zurückerstattet. Hatte der Mieter jedoch bereits beim Abschluss des Mietvertrags Kenntnis über seine Fahruntauglichkeit, ist er verpflichtet, den festgelegten Tagespauschalpreis zu leisten.
4.5 Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz.
5: Zulässige Nutzungen
5.1 Die Benutzung des Oldtimers beschränkt sich ausschließlich auf den öffentlichen Straßenverkehr. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
✘ für Automobilsport, Fahrveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, Übungsfahrten oder zum Erzielen der Höchstgeschwindigkeit.
✘ zur gewerblichen Personenbeförderung.
✘ zur Weitervermietung.
✘ zur Begehung von Straftaten.
✘ zur Beförderung entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Gegenstände.
✘ zur Beförderung von Frachtgut oder Gepäck.
✘ für Fahrten außerhalb Deutschlands.
5.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfüllung einer der Bestimmungen sind wir berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Schadens -und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6: Unfälle, Schäden, Diebstahl, Anzeigepflicht
6.1 Kommt es zu einem Unfall und/oder Beschädigung des Oldtimers während der Mietzeit, verpflichtet sich der Mieter, die Polizei einzuschalten und uns über die Ereignisse zu informieren. Den Vordruck für Unfallberichte finden Sie im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren.
7: Haftung des Vermieters
7.1 Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Gehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Für Gegenstände, die im Oldtimer zurückgelassen werden, übernehmen wir keine Haftung.
8: Haftung des Mieters
8.1 Der Mieter und/oder der Fahrer haftet grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bei Schäden am Oldtimer, Fahrzeugverlust, Fahrzeugdiebstahl und bei Mietvertragsverletzungen. Eine Freistellung der Haftung erfolgt durch die Vollkaskoversicherung. Werden die Mietbedingungen durch den Mieter nicht erfüllt oder handelt dieser grob fahrlässig, haftet der Mieter im vollen Umfang. Der vertragliche Versicherungsschutz gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
8.2 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Mustang beträgt 100 km/h. Schnelles anfahren und sportliche Fahrweisen sind nicht erwünscht und werden uns über einen GPS-Tracker übermittelt. Aufgrund des erhöhten Verschleißes durch solch eine Fahrweise wird dies mit einer Geldstrafe in Höhe von 300,-€ geahndet.
8.3 Bei Verstößen gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung oder weiteren gesetzlichen Bestimmungen haftet der Mieter und/oder der Fahrer ausnahmslos. Der Mieter verpflichtet sich sämtliche anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Gebühren, Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten zu übernehmen. Die Bearbeitungsgebühr bei Ordnungswidrigkeiten beträgt €20.
9: Rückgabe des Oldtimers
9.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
9.2 Nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Oldtimer mit Fahrzeugschlüssel und Zubehör in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
9.3 Bei Missachtung der Rückgabepflicht können weitere Kosten entstehen. Wir sind außerdem berechtigt, das Bundeskriminalamt einzubeziehen, um die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
9.4 Bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugschlüssels hat der Mieter und/oder Fahrer eine Nutzungsentschädigung zu leisten.
9.5 Bei übermäßiger Verschmutzung des Oldtimers behalten wir uns vor, eine Sonderreinigungspauschale zu berechnen.
10: Kündigung
10.1 Bei einer fristgerechten Kündigung fällt 35,-€ Bearbeitungsgebühr an. Bei einem Rücktritt zwischen 30 und 14 Tagen vor Veranstaltungstermin berechnen wir 50% und bei jedem späteren Rücktritt 100%. Dem Vermieter ist es gestattet, jederzeit aus dem Mietvertrag zurückzutreten. In diesen Fällen sind Schadens -und Ersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages ausgeschlossen.
11: Gutscheine
11.1 Ein Gutschein ist ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.
11.2 Ein Gutschein ist frei übertragbar.
11.3 Ein Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.
12: Gerichtsstand, Schriftform
12.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
12.2 Gerichtsstand ist Köln
KONTAKT
Ritterstr. 15
50999 Köln
+49 221 96 986 774
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